Januar 1973 wurde er in den Landkreis Ravensburg eingegliedert und Wangen zur Großen Kreisstadt ernannt. Die Stadt Wangen im Allgäu im Südosten Baden-Württembergs (Westallgäu) hat gut 27.000 Einwohner und ist nach Ravensburg die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Von 1938 bis 1972 war Wangen die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.956 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88239
Vorwahlen
07522, 07528, 07506
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
2. Bürgeramt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
3. Ordnungsamt Wangen im Allgäu
Rathausplatz 1
88239 Wangen im Allgäu
Gemeinde Wangen im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.